Über mich
- 1973 Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann
- 1980 – 1988 Abteilungsleiter/Einkäufer im Sportfachhandel
- 1988 -1991 Repräsentant für Sporttextil bei adidas
- 1991 -2000 Leiter der Abteilung Special Sales bei adidas
- 2001 -2005 Senior Store Manager adidas Factory Outlet
- 2005 – 2009 Selbstständig als Unternehmer im Tankstellengeschäft mit zwei Standorten.
- 2009 Gründung von Achim Hirsch Prozessmanagement.
Sehr geehrte Leser/innen meiner Website,
Seit 2009 betreibe ich als selbstständiger Berater, die Firma Achim Hirsch Prozessmanagement. Meine Aufgabenschwerpunkte sind die Büroorganisation, die fachliche und wirtschaftliche Beratung und Betreuung von Tankstellenbetreibern, sowie die Erstellung von Vermarktungskonzepten. Der wesentliche Bestandteil meiner Tätigkeit liegt, wen verwundert das, in der Beratung und Betreuung von Tankstellenbetreibern, im Falle einer Auseinandersetzung mit ihrer Gesellschaft.
Gemeinsam mit erfahrenen Rechtsanwälten unterstütze ich Pächter und Eigentümer von Tankstellen. Und eines können Sie mir glauben, wenn es darum geht, ihre Interessen gegenüber ehemaligen Partnern durchzusetzen, ist den Mineralölgesellschaften fast jedes Mittel recht. Aussitzen, bluffen und andere Methoden dienen letztendlich dazu, die sowieso schon finanziell gebeutelten Partner am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.
Mittlerweile betreuen wir Mandanten von allen großen Gesellschaften und sind erstaunt darüber, wie rücksichtslos häufig mit gekündigten Partnern umgegangen wird. Alleine die Tatsache, dass alle Gesellschaften jedes Jahr zur anstehenden Geschäftsplanung beteuern, dass die Planung ausschließlich in der Verantwortung der Partner liegt, ist gelinde gesagt, schlichtweg untertrieben.
So sind nicht nur die geplanten Gewinne für die Pächter gedeckelt, nein diese haben sich auch in den letzten 5 Jahren nach unten entwickelt. Das gleiche gilt für die Personalkosten, bei denen wenn überhaupt, nur eine minimale Anpassung erfolgte. So müssen Pächter immer häufiger selbst Kassenschichten übernehmen, damit Sie einigermaßen über die Runden kommen.
Die Entlohnung der Mitarbeiter an den Tankstellen liegt in der Regel unter dem Einzelhandelstarif, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld kann häufig nicht gezahlt werden. Der Anteil der € 400 Kräfte nimmt an Tankstellen immer mehr zu, aus Kostengründen wird diesen Mitarbeitern bei Krankheit der Lohn nicht gezahlt, von Urlaubsansprüchen ganz zu schweigen. Den Gesellschaften ist diese Tatsache sehr wohl bekannt, aber die Personalhoheit liegt ja beim Pächter. Stellen Sie sich nur einmal vor, dass eine der großen Gesellschaften, ihre 1.200 Pachtstationen in Eigenregie betreiben würde. Dann hätte diese Gesellschaft plötzlich mehr als 11.000 Mitarbeiter auf der Gehaltsliste, mit Gewerkschaften, Manteltarifverträgen und was sonst noch dazu gehört.
Da ist es doch wesentlich komfortabler, die Personalhoheit bei den Pächtern zu belassen und zu kontrollieren, dass deren Personalkosten nicht gegen die Pachterlöse laufen. Der Außenstehende wird sicher fragen, wie diese Kontrollen funktionieren. Ganz einfach. Jeder Pächter, der einen neuen Tankstellenvertrag unterschreibt, gibt gleichzeitig eine Offenlegungsermächtigung für eurodata ab, wo er sich damit einverstanden erklärt, dass eurodata die Geschäftsanalysen sowie sonstige Auswertungen der Gesellschaft zur Verfügung stellen darf. Ebenso erklärt der Pächter sein Einverständnis, dass seine Steuerkanzlei ebenfalls Auskünfte an die Gesellschaft erteilen darf. Da es nur eine gewisse Anzahl von Steuerberatern gibt, die an die eurodata angeschlossen sind, ist der Pächter auch nicht unbedingt frei bei der Auswahl seines Steuerberaters. Häufig wird ihm bei Vertragsunterzeichnung , durch seinen zuständigen Bezirksleiter, ein Steuerberater empfohlen, mit dem er dann auch in der Regel einen Vertrag abschließt.
Somit haben die Gesellschaften und ihre Bezirksleiter immer Zugriff auf die Geschäftsanalysen und können bei ihren Tankstellen die Pachten sehr gut planen. Liegt ein Pächter mal über dem geplanten Gewinn, kann es schon mal passieren, dass am Jahresende eine Sonderpacht auf den Mehrgewinn eingefordert wird.
Im Folgejahr wird dann der Gewinn wieder auf Vorjahresniveau eingestellt und der Pachtanteil erhöht sich. Mit freiem Unternehmertun hat das nicht mehr viel zu tun. Das gleiche gilt für die von den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Kassensysteme. Auch hier haben die Gesellschaften und deren Bezirksleiter jederzeit Einblick, wie sollten sie sonst unter anderem die monatliche Shoppacht berechnen. Die Gesellschaften wissen bis hin zum letzten Müsliriegel genau, was an den Tankstellen verkauft wird. Das müssen sie auch wissen, da sie ansonsten nicht die vereinbarten Bounszahlungen der Industrie abrechnen können. Jeder Zentimeter Regalfläche ist an die Industrie verpachtet, aber der Pächter vor Ort erhält nichts davon.
In meiner täglichen Arbeit mit Tankstellenpächtern, tauchen immer die gleichen Fragen auf, die ich jetzt als „ehrliche Umfrage“ auf der Seite Tankstelle eingestellt habe. Wenn Sie diese Umfrage bisher noch nicht beantwortet haben, tun Sie dieses bitte, die 5 Minuten investierte Zeit trägt dazu bei, dass wir im Interesse aller Tankstellenbetreiber aufklärend tätig werden. Die Umfrage ist selbstverständlich anonym.
Nur eins noch zum Schluss:
Das sogenannte Schwert der Mineralölgesellschaften beeindruckt mich und unsere Rechtsanwälte nicht. Ganz im Gegenteil, wir sammeln und bündeln weiterhin alle wichtigen Informationen aus dem Tankstellennetz, damit wir diese im Interesse unserer Mandanten verwenden können.
Ihr Achim Hirsch